Gemeindeförderungen

Sozialzuschuss für die BewohnerInnen im Sozialzentrum.
Nähere Informationen: Amtsleitung

Haushaltszulage
Rückvergütung von Kanal- und Müllgebühren für BezieherInnen eines Mindesteinkommens. Es gelten die Richtlinien der Sozialversicherung.
Nähere Informationen: Hr. Christian Richter

Heizkostenzuschuss
Kann von BezieherInnen eines Mindesteinkommens geltend gemacht werden. Es gelten die Richtlinien der Sozialversicherung.
Nähere Informationen: Hr. Christian Richter

Wohnbauförderung
30 % Ermäßigung der Aufschließungsabgabe für alle und weitere 10 % pro Kind. Voraussetzung ist die Meldung des Hauptwohnsitzes spätestens bei Bezug des Hauses.
Nähere InformationenFr. Marianne Hintermayer

Umweltförderung
Solaranlagen, Wärmepumpen, Photovoltaik,...
Nähere Informationen: Fr. Marianne Hintermayer

Förderung von E-Fahrzeugen (Räder und Roller)
Der erstmalige Ankauf bei einem in der Gemeinde ansässigen Betrieb wird mit einem Zuschuss von € 30,-- gefördert. Gilt nur für Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz. Nachweis ist die Rechnung, in der auch vom Verkäufer ein Nachlass von € 30,-- enthalten sein muss. Die Landesförderung ist Grundlage für die Gemeindeförderung, bei Einstellung derselben erlischt auch die Gemeindeförderung.
Nähere Informationen:   Amtsleitung