Informationen zur EU-Wahl am 09. Juni 2024

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Wahlzeit: 7.00 bis 15.00 Uhr

Wahlberechtigt sind:

Alle Personen, die am Stichtag, 26. März 2024, in der EU-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden und spätestens am Wahltag, 9. Juni 2024, das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Auslandsösterreicherinnen und -österreicher, die bis 25. April 2024 auf Antrag in die EU-Wählerevidenz eingetragen worden sind und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr erreicht haben.

Unionsbürgerinnen und -bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, die sich bis zum Stichtag (26. März 2024) mittels Antrags in die EU-Wählerevidenz eingetragen worden sind.

Anzahl der Wahlberechtigten: 3.015 Personen


Folgende Wahlsprengel und Wahllokale wurden von der Gemeindewahlbehörde festgelegt

Sprengel 1: Zwentendorf. Volksschule, Goetheplatz 2, 3435 Zwentendorf, 1. Raum links
Sprengel 2: Bärndorf, Dürnrohr, Kleinschönbichl, Pischelsdorf. Volksschule, Goetheplatz 2, 3435 Zwentendorf, 2. Raum links
Sprengel 3: Erpersdorf und Siedlung. Volksschule, Goetheplatz 2, 3435 Zwentendorf, 2. Raum rechts
Sprengel 4: Kaindorf, Buttendorf, Oberbierbaum, Maria Ponsee und Preuwitz. „Im Dorfgast“ in Maria Ponsee

Wahlkarten: Beantragung ab sofort möglich!

Antragsform:

Schriftlich ( per email unter marktgemeinde@zwentendorf.gv.at, www.oesterreich.gv.at, oder mit Handyapp „Digitales Amt“ sowie www.meinewahlkarte.at) bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024

Persönlich (NICHT telefonisch) bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr am Gemeindeamt (unbedingt einen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein mitnehmen! – „Amtsbekannt“ gilt nicht)

Die Beantragung einer Wahlkarte MUSS begründet werden (Ortsabwesenheit, Gesundheitliche Gründe, Auslandsaufenthalt)! Wahlkartenanträge ohne Begründung bzw. nicht ausreichender Begründung werden abgewiesen.

ACHTUNG – die Beantragung einer Wahlkarte muss durch die Wählerin/den Wähler selbst erfolgen (keine Angehörigen, Ehegatt*innen, Kinder etc. oder Erwachsenenvertreter).

Bei Abholung der Wahlkarte durch einen Boten (Ehegatt*in, Kinder, Angehörige) muss eine unterfertigte Vollmacht der Wählerin/des Wählers mitgebracht werden.