Beschlüsse der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 8. Oktober 2025

09.10.2025

Hier fassen wir die wichtigsten Beschlüsse zusammen. Alles Beschlüsse waren einstimmig.

Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK)

Das Räumliche Leitbild (Bestandteil des örtlichen Raumordnungsprogrammes) ist veraltet (aus dem Jahr 2005) und entspricht daher nicht mehr den Anforderungen des NÖ Raumordnungsgesetzes. Es soll entsprechend den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen des § 13 Raumordnungsgesetzes ein Entwicklungskonzept erstellt werden, das die Grundlage für die raumordnungsfachliche Entwicklung der Gemeinde und künftige Änderungen des Flächenwidmungsplanes darstellt. Mit dieser Aufgabe wird Büro Dr. Paula einstimmig beauftragt. Die Bezahlung des Betrages von insgesamt € 54.008,53 wird in Teilrechnungen über die nächsten drei Jahre erfolgen.

Dieses neue Entwicklungskonzept wird in einem Bürgerbeteiligungsprozess erarbeitet. Dazu wird es im Donauhof Zwentendorf eine Auftaktveranstaltung am 13. November 2025 geben. Die Bevölkerung ist dazu eingeladen. Siehe https://www.zwentendorf.at/Auftaktveranstaltung_zum_Oertlichen_Entwicklungskonzept_OeEK_2

Ortskernabgrenzung

Im örtlichen Entwicklungskonzept wird unter anderem die Entwicklung des Ortskerns ein Thema sein. Der Ortskern soll als "Fördergebiet" abgegrenzt werden. Damit soll eine Grundlage für weitere Prozessschritte zur Förderung der Ortskernstärkung und Ortskernweiterentwicklung geschaffen werden. Die Dorf- und Stadterneuerung wird damit beauftragt. Kosten: € 5.000,-

Pub wird wieder eröffnet.

Dafür wird ein Pachtvertrag mit der Steindl Gastronomie KG beschlossen. Das ehemalige Pub „Johns-Nachtflug“ am Hauptplatz Zwentendorf (neben Gasthaus Holzmayr) wird wieder eröffnet. Das „Stone`s“, so der neue Name, soll am 7. November 2025 eröffnen. Öffnungszeiten: vorerst freitags und samstags abends

Regenwasserkanal in der Ortschaft Kleinschönbichl

Durch das Hochwasser 2024 muss nun auch der Regenwasserkanal in Kleinschönbichl komplett saniert werden. Die Arbeiten sollen noch im Oktober oder November 2025 beginnen.

Für die Planungsleistungen und die Verlegung wird die Firma Strabag AG mit Kosten von € 463.683,34 (exkl. MwSt.) beauftragt. Ein Großteil der Kosten wird vom Hochwasserkatastrophenfonds abgedeckt.

Auf das Dach des FF-Hauses Oberbierbaum wird eine Photovoltaikanlage montiert.

Der Auftrag wird an die Firma OTS mit  € 54.000,- (incl. MwSt.) vergeben. Mit dieser Auftragsvergabe sind sämtliche Dächer auf öffentlichen Gebäuden mit PV-Modulen versorgt. Somit ist die Photovoltaik-Offensive abgeschlossen.

Restaurierung der Kanzel in der Pfarrkirche Zwentendorf

Für die Restaurierung gibt es ein Ansuchen des Kirchenverschönerungsvereins. Die Restaurierung der Kanzel beläuft sich auf € 24.000,- (exclusive MwSt.). Die Gemeinde unterstützt diese mit € 2.000,-.

Erhöhung der Pflichtstellplätze für Wohngebiete

Die vorgeschriebenen Pflichtstellplätze für Wohngebäude werden um den Faktor 1,5 über den festgelegten Wert beschlossen. Dazu wird eine Verordnung gemäß NÖ BO 2024 - § 63 Abs. 2 einstimmig beschlossen.

Verordnung Beschränkung der Ein- und Ausfahrten 

Ebenso wurde die Verordnung „Beschränkung der Ein- und Ausfahrten gemäß NÖ BO 2014 - § 63 ABS 2“ beschlossen. 

" § 1 Gemäß § 63 Abs. 2 NÖ Bauordnung 2014 LGBl. Nr. 1/2015, in der derzeit geltenden Fassung, wird für die Liegenschaften im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Zwentendorf zur Beschränkung der Breite der Ein- und Ausfahrten zur Schaffung und Sicherung von Flächen für den ruhenden Verkehr auf angrenzenden öffentlichen Flächen Folgendes festgelegt:

Auf jeder Liegenschaft ist bis zu einer Länge der vorderen Grundstücksgrenze von 20 m eine Gesamtbreite der Ein- und Ausfahrten von höchstens 6 m zulässig. Für jeweils weitere volle 10 m Länge der Grundstücksgrenze darf eine weitere Ein- und Ausfahrt in einer Breite von 3 m hergestellt werden. Ein- und Ausfahrten dürfen jeweils eine Gesamtbreite von 6 m nicht überschreiten und der Abstand zwischen den Ein- und Ausfahrten muss jeweils mindestens 6 m betragen. Bei Eckparzellen ist die Ein- und Ausfahrt nur an einer Straßenfront gestattet. In begründeten Ausnahmefällen darf von den vorgeschriebenen Breiten und der Anzahl an Ein- und Ausfahrten abgewichen werden, sofern die NÖ Bautechnikverordnung 2014 abweichende Bestimmungen vorsieht."

29. Änderung Raumordnungsprogramm

  • Widmung Grünland Photovoltaikanlage (Gpv) auf Deponie, KG Maria Ponsee 
  • Widmung Grünland Photovoltaikanlage inkl. Ökologiekonzept (Gpv-ÖK) in den Zonen TU01 und TU08, KG Erpersdorf 
  • Parkplatz Badesee Dürnrohr, KG Zwentendorf 
  • Auflassung Güterweg, KG Kleinschönbichl  
  • Anpassung Tennisplatz, KG Preuwitz 6. Widmung Spielplatz Oberbierbaum, KG Maria Ponsee

Das Protokoll wird, wenn alle Unterschriften vorliegen, online gestellt. https://www.zwentendorf.at/Buergerservice_und_Politik/Politik/Sitzungsprotokolle