Bitte beachten Sie, dass eine richtige Vorgehensweise wichtig ist, um einen Anspruch auf Unterstützungszahlungen aus dem Katastrophenfonds geltend zu machen.
1. Dokumentieren Sie bitte genau alle Schäden (Foto/Video) !!!! Wichtig! Insbesondere über die Höhe der Wasserstände, die zu Schaden gekommenen Einrichtungen, Elektrogeräte, ...
2. Melden Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung
3. Danach können Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen
FORMULAR_schadensmeldung.pdf herunterladen (0.71 MB)
Bitte am Antrag zumindest Folgendes ausfüllen. Wir melden uns dann.
- Grunddaten = Erstantrag
- Geschädigter
- Name/Unternehmen
- Vorname
- Geburtsdatum
- Wohnadresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- Telefonnummer
- E-Mail Adresse
Menschen ohne Internetzugang hilft unser Bürgerservice weiter.
Allgemeines:
Ihr Ansuchen beim NÖ Katastrophenschutzfonds des Landes NÖ wird für Sie über die Marktgemeinde Zwentendorf abgewickelt. Hierfür ist es notwendig eine E-Mail mit Ihren Daten zu schicken oder gleich direkt das ausgefüllte Formular an uns zu übermitteln bzw. im Bürgerservice abzugeben.
Die Meldung ist auch für Grundwasserschäden möglich, da diese in Verbindung mit dem Hochwasser stehen.
Sollten Sie Ihre Daten nur per E-Mail übermittelt haben, wird unserseits das entsprechende Formular für Sie ausgefüllt. Es können auch Fotos übermittelt werden; diese können auch direkt beim Termin der Schadenskommission übergeben werden (Ausdruck). Sollten Daten fehlen, werden diese telefonisch oder per E-Mail nachgefordert.
Die Abwicklung des NÖ Katastrophenschutzfonds steht in keiner Verbindung mit der Versicherungsmeldung bei Ihrer Versicherung; diese ist gesondert von Ihnen abzuwickeln/ zu melden.
Für den NÖ Katastrophenschutzfonds muss lediglich die Versicherungssumme bekannt gegeben werden (Schreiben der Versicherung).
Sie werden über den Termin (Datum und ungefähre Uhrzeit) der Schadenskommission telefonisch informiert. Im Moment können wir nicht abschätzen, wann Termine in den einzelnen Gassen/ Gebieten stattfinden werden. Wir sind bemüht, diese rechtzeitig bekannt zu geben.
Die Schadenskommission bildet sich aus einem Sachverständigen des Gebietsbauamtes und zwei politischen Vertretern der Gemeinde. Pro Liegenschaft werden in etwa 30 min eingeplant, je nach Umfang können sich die bekanntgegeben Termine auch verschieben. Wir bitten Sie hier um Ihr Verständnis und Geduld!
Für die Abwicklung der Schäden von Gewerbe bzw. land- und forstwirtschaftlichen Kulturen bzw. Gebäude/ bauliche Anlagen wird eine eigene Schadenskommission gebildet. Eine Meldung des Schadens ist hier unbedingt erforderlich! Sobald wir hier Termine erhalten, geben wir diese selbstverständlich unverzüglich weiter.
Die Behörde kann nur nach Bekanntgabe des Schadens tätig werden!
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Weitere Hilfen:
ÖSTERREICH HILFT ÖSTERREICH des Roten Kreuzes
Ansuchen um Überbrückungshilfe des Akuthilfefonds - ÖSTERREICH HILFT ÖSTERREICH.
Maximale Auszahlung 2.100,- Euro
Das Rote Kreuz in Heiligeneich hat Formulare und hilft beim Einreichen: 059 1446 9400. Auch die Pfarre in Zwentendorf hat Formulare.
Die Arbeiterkammer Niederösterreich unterstützt Mitglieder, die Schäden an ihrem Hauptwohnsitz haben. Die Direkthilfe kann für Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen im Wohnbereich beantragt werden. Kein Anspruch besteht, wenn der Schaden durch eine Versicherung zur Gänze gedeckt ist.
Die ÖGK bietet daher Soforthilfen für in Not geratene Betriebe auf unterschiedlichen Ebenen an.
Die Landarbeiterkammer unterstützt ihre Mitglieder (ArbeitnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich) für allfällige Schäden an und in deren Häusern mit einem zinsenloses Sofortdarlehen in der Höhe von bis zu EUR 30.000,-- zur Verfügung stellen.