Infos zum Bau Wasserversorgung & Präsentation

Wasserversorgung Erpersdorf und Zwentendorf

In der KW 9 startet voraussichtlich der Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlage in Erpersdorf und Zwentendorf. Nachstehend möchten wir über den ungefähren Ablauf informieren:

Die Grundeigentümer*innen werden rechtzeitig über den Termin für die Hausanschluss-Begehung informiert. Bei dieser Begehung wird mit der Baufirma, dem Planer, einem Vertreter der Gemeinde und mit den Grundeigentümer*innen einvernehmlich die Lage des Hauswasser-Anschlusses festgelegt, über einen ungefähren Bauzeitenplan informiert und allfällige Fragen zur Wasserversorgungsanlage geklärt.

Jede/r Grundeigentümer*in trägt die Kosten für Arbeiten zur Herstellung des Hausanschlusses auf Privatgrund und hat diese Arbeiten zu beauftragen bzw. selbst auszuführen.

Im Zuge der Arbeiten wird es bei der jeweiligen Arbeitsstelle zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Bei Straßensperren werden die betroffenen Grundeigentümer*innen persönlich verständigt.

Nach Fertigstellung eines Bauabschnittes bekommen die Grundeigentümer*innen von bebauten Grundstücken ein Informationsschreiben über die Fertigstellung der Wasserleitung. Erst dann können die Betroffenen den Anmeldebogen für den Wasserbezug beim Bauamt ausfüllen und eine Wasserzählerbrücke übernehmen.

Die Wasserzählerbrücke muss frostfrei montiert werden, danach kann mit dem Bauamt ein Termin für den Wasserzählereinbau und die Erhebung der notwendigen Daten für die Vorschreibung der Wasseranschlussabgabe vereinbart werden.

Nach tatsächlichem Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage wird mit Bescheid die Wasseranschlussabgabe vorgeschrieben.

Diese berechnet sich nach Bruttofläche der Gebäude, Anzahl der angeschlossenen Geschoße, Bruttofläche der nicht angeschlossenen Gebäude und Größe des Grundstückes. In der Regel beträgt diese zwischen € 3.000 und € 5.000.

Gemäß NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz 1987 ist der Wasserbedarf in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen (Wohngebäude), welche im Versorgungsbereich einer gemeinnützigen Wasserversorgungsanlage liegen, von dieser zu decken (Anschlusszwang).

Es kann ein Antrag um Ausnahme vom Anschlusszwang gestellt werden. Hierfür ist ein einwandfreier Trinkwasserbefund eines akkreditierten Labors notwendig (nicht älter als 6 Monate; keine Eigenabnahme des Wassers möglich). Im Falle einer Ausnahmegenehmigung ist dieser alle 5 Jahre unaufgefordert neu zu erbringen.

Für Gebäude, die nach Fertigstellung der Wasserleitung errichtet werden, ist dieser Antrag um Ausnahme vom Anschlusszwang nicht möglich. 

Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen unser Bauamt gerne zur Verfügung!

+43 2277 2209 15 oder bauamt@zwentendorf-donau.gv.at

 

 Für alle Betroffenen (Interessierten) wird es am Freitag, 7. März um 18 Uhr im Donauhof Zwentendorf eine zusätzliche Informationsveranstaltung geben.

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