ENERGIEBONUS
Zwentendorfer Einkaufsgutscheine wieder eingetroffen.
Die Einreichfrist ist bis Ende September verlängert.
Alle Infos zusammengefasst. Aufgrund der Preissteigerungen bei Heizkosten, Strom und Treibstoff sowie die generelle Höhe der Inflation hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Zwentendorf in seiner Sitzung einstimmig einen einmaligen ENERGIEBONUS für alle Zwentendorfer Haushalte beschlossen.
"Als verantwortungsvolle und soziale Gemeinde sehen wir diesen Energiebonus als Unterstützung zur Abdeckung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens für unsere Bürgerinnen und Bürger." So ist Bürgermeisterin Marion Török überzeugt.
Zwentendorfer EINKAUFSGUTSCHEINE
Der ENERGIEBONUS wird in Form von Zwentendorfer EINKAUFSGUTSCHEINEN ausbezahlt. So wird auch die Zwentendorfer Wirtschaft unterstützt.
Ein Einpersonenhaushalt erhält € 100,--
und ein Mehrpersonenhaushalt € 170,--
Die Grundvoraussetzung ist eine Hauptwohnsitzmeldung in der Marktgemeinde Zwentendorf.
Hier finden Sie die Liste der Unternehmen, die den Zwentendorfer EINKAUFSGUTSCHEIN annehmen. Diese Liste wird laufend ergänzt.
Verein WIRTSCHAFTSNETZWERK
Der Zwentendorfer EINKAUFSGUTSCHEIN wurde vom Verein WIRTSCHAFTSNETZWERK Zwentendorf entwickelt. Die Gutscheine sind nicht in bar ablösbar. Der Gutschein kann nicht zum Kauf von Gutscheinen mit Aktzeptanzstellen außerhalb des Gemeindegebietes Zwentendorf verwendet werden.
Abzuholen ist dieser ENERGIEBONUS unter Vorlage eines Schreibens, das an alle Haushalte ergeht, im Bürgerservice der Marktgemeinde, Postgasse 12, bis 31. August 2022.
Die Frist wurde bis 30. September 2022 verlängert.
Bürgerserviceöffnungszeiten:
Montag 7 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Mittwoch 9 bis 12 und 13 bis 19 Uhr
und Freitag von 9 bis 12 Uhr
Bei Fragen: Bürgerservice Marktgemeinde Zwentendorf