Kostenlose Beratung zur Arbeitnehmerveranlagung

Kostenlose Beratung zur  Arbeitnehmerveranlagung

09.02.2022

Machen Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung 2021 und holen Sie Ihr Geld vom Finanzamt zurück! 
Für Zwentendorfer_innen werden die Kosten von der Gemeinde übernommen. 
Mit Steuerberaterin Mag. Tamara Tille

Je nach Lebenssituation können Sie bestimmte Begünstigungen geltend machen. 

Während der Corona-Krise waren viele Arbeitnehmer/innen im Homeoffice: Die Kosten für technisches Equipment (Computer, Drucker, Scanner, Internet, Handy,…) und ergonomisch geeignetes Mobiliar sind steuerlich absetzbar. Zahlungen vom Arbeitgeber zur Abgeltung von Mehrkosten im Home Office werden bis zu EUR 300 pro Jahr (maximal EUR 3 pro Tag für höchstens 100 Home Office Tage) nicht versteuert. Wird vom Arbeitgeber weniger als der Höchstbetrag ausbezahlt kann die Differenz in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Entlastungen gibt es weiterhin bei Familien: Familienbonus Plus, Kindermehrbetrag. Für die optimale Aufteilung des Familienbonus Plus prüft man die Höhe der Jahreslohnsteuer der Partnerin/Partners. Für alleinerziehende und alleinverdienende Personen sowie Personen, die den gesetzlichen Unterhalt leisten, gibt es Absetzbeträge.

Kirchenbeiträge, Spenden und Beiträge für den Nachkauf von Schulzeiten sowie die freiwillige Weiterversicherung werden automatisch dem Finanzamt gemeldet - sicherheitshalber aber kontrollieren, ob die gemeldeten Zahlen stimmen. 

Außerdem können Sie außergewöhnliche Belastungen (Arztkosten, Medikamente, Kosten bei Behinderung, Fahrtkosten…), Sonderausgaben (Zusatzversicherungen, Wohnbaukreditrückzahlungen, …), Werbungskosten (Kurskosten, Reisekosten, …), die Sie für Ihren Beruf getätigt haben, steuerlich berücksichtigen. 

Es ist ganz einfach:

Fordern Sie Ihre Finanzonlinezugangsdaten beim Finanzamt an (per email oder persönlich). Bringen Sie die Ihnen zugestellten Daten (Teilnehmer-Identifikation, Benutzeridentifikation, Pin) zu Ihrem persönlichen Beratungsgespräch mit. Sammeln Sie alle Belege (Rechnungen) und Zahlungsbestätigungen für das Jahr 2021. 

Mögliche Termine nach Vereinbarung: 9.30 -12.00 bzw. 15.00 – 18.00

2.3., 16.3., 23.3. und 30.3.2022    
6.4., 20.4. und 27.4.2022    
4.5. und 25.5.2022
1.6. und 8.6.2022

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin im Bürgerservice unter +43 2277 2209 13