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Aufschließungsabgabe: € 593,80 pro fiktivem Laufmeter
Wassergebühren:Wasseranschluss Einheitssatz: € 11,44 je m² BerechnungsflächeWasserbezug Einheitssatz: € 2,51 für 1 m³ WasserWasserbereitstellung: € 23,78/m³
Kanalgebühren:Kanaleinmündung Einheitssatz: € 20,13 je m² BerechnungsflächeKanalbenützung Einheitssatz: € 3,59
(3) Die Aufschließungsabgabe (A) ist eine einmal zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe nach § 6 Abs. 1 Z 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45/1948 in der Fassung BGBl. I Nr. 51/2012. Die Wahl der Abgabentatbestände kann dabei alternativ vorgenommen werden.
Sie wird aus dem Produkt von Berechnungslänge (BL), Bauklassenkoeffizient (BKK) und Einheitssatz (ES) errechnet:
A = BL x BKK 1,25 x ES
(4) Die Berechnungslänge ist die Seite eines mit dem Bauplatz flächengleichen Quadrates:
Bauplatzfläche = BF BL = √BF
Stand: 01.01.2023