Aufschließung/Wasser/Kanal

Aufschließungsabgabe: € 629,57 pro fiktivem Laufmeter

Wassergebühren:
Wasseranschluss Einheitssatz: € 11,44 je m² Berechnungsfläche
Wasserbezug Einheitssatz: € 2,66 für 1 m³ Wasser
Wasserbereitstellung: € 25,21/m³

Kanalgebühren:
Kanaleinmündung Einheitssatz: € 20,13 je m² Berechnungsfläche
Kanalbenützung Einheitssatz: € 3,59


Erklärung dazu:§ 38 der NÖ Bauordnung 2014:

(3) Die Aufschließungsabgabe (A) ist eine einmal zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe nach § 6 Abs. 1 Z 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45/1948 in der Fassung BGBl. I Nr. 51/2012. Die Wahl der Abgabentatbestände kann dabei alternativ vorgenommen werden.

Sie wird aus dem Produkt von Berechnungslänge (BL), Bauklassenkoeffizient (BKK) und Einheitssatz (ES) errechnet: 

A = BL x BKK 1,25 x ES

(4) Die Berechnungslänge ist die Seite eines mit dem Bauplatz flächengleichen Quadrates:

Bauplatzfläche = BF BL = √BF

Stand: 01.01.2024