Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben gemäß § 14 der NÖ Bauordnung 2014 (z.B. Neuerrichtung Einfamilienhaus) ist ein baubehördlicher Bewilligungsbescheid zu erwirken.
Für die Antragstellung benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:
- Ansuchen um baubehördliche Bewilligung (ein Formblatt liegt im Bauamt auf)
- Bauplan in 3-facher Ausfertigung
- Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung
Es besteht die Möglichkeit, die Einreichunterlagen auf ihre Bewilligungsfähigkeit vor Einreichung prüfen zu lassen, um eventuelle Verzögerungen schon vorab zu vermeiden.
Bei einem problemlosen Bauverfahren muss mit einer Mindestverfahrensdauer von rund einem Monat gerechnet werden (vom Zeitpunkt der Einreichung bis zur Erstellung des Baubescheides).
Unser Bauamtsleiter, Herr Ing. Reinhard Jedlicka, steht Ihnen weiters jeden Mittwoch zwischen 17.00 und 19.00 Uhr für eine Bauberatung zur Verfügung. Natürlich ist auch eine individuelle Terminvereinbarung möglich. Terminvereinbarungen im Bauamt (02277/2209-15).