Kontakt | Ortsplan | Jobs | Newsletter
Startseite > Bürgerservice und Politik > Gesundheit und Soziales > Essen auf Rädern
Grundsätzlich muss ein Feuerwerk nicht gemeldet werden.
Wenn es die Kategorie F2 oder höher betrifft muss es mittels formlosen Schreiben bei der Gemeinde angemeldet werden