Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz. Sie wird aufgrund bundesgesetzlicher Regelung (Grundsteuergesetz) von den Gemeinden eingehoben, denen der Ertrag dieser Steuer auch zur Gänze zukommt. 

Allerdings: Leicht zu durchzuschauen ist die Berechnung der Steuerhöhe nicht. Nicht nur die Art der Liegenschaft ist die Grundlage, sondern auch die Zahlen wie Steuermessbetrag und Hebesatz. Für die Berechnung der Grundsteuer wird der sogenannte Einheitswert herangezogen. Dieser Wert wird vom Finanzamt nach einem bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsverfahren, ermittelt. Aus diesem Wert wird dann mittels der ebenfalls im Gesetz festgelegten Steuermesszahlen der Steuermessbetrag ermittelt. Die Steuermesszahlen sind je nach Art der Liegenschaft unterschiedlich und nach Wert gestaffelt.

Hinweis: Bei Änderungen sowie Neuberechnungen kann die Zahlung bis 5 Jahre zurück erfolgen. Dies trifft vor allem die Häuslbauer!


Grundsteuermessbetrag

Es wird zwischen Grundsteuerarten unterschieden: 

A: für land- und forstwirtschaftliches Vermögen
B: für Grundvermögen

Steuermesszahlen bei Mietwohngrundstücken bzw. gemischt genutzten Grundstücken: 
Die ersten 3.650 Euro 1 Promille Die nächsten 3.650 Euro 1,5 Promille Darüber 2 Promille

Steuermesszahlen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben: 
Die ersten 3.650 Euro 1,6 Promille Darüber 2 PromilleSteuermesszahlen bei Einfamilienhäusern: Die ersten 3.650 Euro 0,5 Promille Die nächsten 7.300 Euro 1 Promille Darüber 2 Promille

Steuermesszahlenbei allen übrigen Grundstücken: 
Die ersten 3.650 Euro 1 Promille Darüber 2 Promille


Die Gemeinde setzt die Grundsteuermittels Bescheid fest.

Steuermessbetrag  x  Hebesatz (500 Prozent)  =  jährliche Grundsteuer

Die Grundsteuer wird, sofern sie 75,- Euro im Jahr übersteigt, in vier Teilbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eingehoben. 

Beträge bis 75 Euro sind einmal jährlich zum 15. Mai zu entrichten. 

Beispiel: Grundsteuermessbetrag von 50,- Euro mal 500 % Hebesatz ergibt 250,- Euro an jährlicher Grundsteuer, die in vier Teilbeträgen zu entrichten ist. Steuerschuldner_in der Grundsteuer ist die Eigentümerin/der Eigentümer des Grundbesitzes.  

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