Hundeabgabe
Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Die Hundeabgabe wird jährlich vorgeschrieben und ist bis 15. Februar fällig.
Hundeabgabemarke
Für jeden Hund ist einmalig nach Einlangen einer Anzeige über den Erwerb eines Hundes oder den Zuzug mit einem Hund eine neue Hundeabgabemarke gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen.Bei Verlust der Hundeabgabemarke ist dem Halter des Hundes auf seinen Antrag gegen Erstattung der Selbstkosten eine Ersatzmarke auszufolgen.
Hundeanmeldung
Die Anmeldung kann persönlich am Gemeindeamt oder über unser Online-Formular erfolgen. Jeder Hund erhält nach erfolgter Anmeldung eine Hundemarke. Über die Hundemarke können entlaufene Hunde wieder ihren Besitzern zugeführt werden. Bei Verlust der Hundemarke muss am Gemeindeamt eine neue Marke beantragt werden.
Hundeabmeldung
Ein Hund der ab.- bzw. weitergegeben wird, abhanden gekommen oder verstorben ist muss dies der Abgabenbehörde schriftlich mitteilen. Bei einer Weitergabe des Hundes ist bei der Abmeldung Name und Anschrift des neuen Besitzers anzugeben.
Zuständig