Kanalabgaben und -gebühren

Kanaleinmündungsabgabe

 

Die Kanaleinmündungsabgabe ist eine einmalige Abgabe, die von der Gemeinde nach Bezug eines Wohnhauses vorgeschrieben wird.

Diese wird nach dem NÖ Kanalgesetz 1977 errechnet, wofür das größt möglich angeschlossene Geschoß sowie die weiteren angeschlossenen Geschoße des Gebäudes und ein Anteil der unbebauten Fläche des Grundstückes herangezogen wird.

 

Ändert sich die ursprüngliche Berechnungsfläche für die Kanaleinmündungsabgabe z.B. durch einen Zubau, dann ist der Bauwerber verpflichtet dies der Baubehörde zu melden und wird eine Ergänzung zur Kanaleinmündungsabgabe fällig.

 

Für genaue Erläuterung steht Ihnen das Bauamt gerne zur Verfügung.

 

Kanalbenützungsgebühr

 

 

zu den Gebühren gehts hier....

Zuständig


Petra Petschko
Kontaktdaten von Petra Petschko-Köberl
NamePetra Petschko-Köberl
AdresseRathausplatz 4
3435 Zwentendorf
Telefon+43 2277 2209 14
Faxnummer+43 2277 2209 4
E-Mail (offiziell)buchhaltung@zwentendorf-donau.gv.at
E-Mail (persönlich)petra.petschko@zwentendorf-donau.gv.at