Kontakt | Ortsplan | Jobs | Newsletter
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice und Politik > Gemeindeamt > Zuständigkeiten
Für jede Veranstaltung bei welcher Eintritt kassiert wird ist eine Lustbarkeitsabgabe von 25 % fällig. Die Lustbarkeitsabgabe muss bis spätestens 15 des Folgemonats am Gemeindeamt – Buchhaltung abgeliefert werden.