Aufgrund des am 1.1.2020 in Kraft getretenen NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes
(NÖ SAG) wurden neue Antragsformulare erstellt.
Folgende Formulare stehen ab sofort für Leistungen nach dem NÖ SAG zur Verfügung:
- Sozialhilfeantrag
- Beilage A
- Beilage B
- Antrag Zusatzleistungen
Der Antrag „Zusatzleistungen“ ist erforderlich, weil Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen, keinen Anspruch auf Hilfen für Menschen in besonderen Lebenslagen haben. Für diese Personen besteht die Möglichkeit, Zusatzleistungen zur Vermeidung besonderer Härtefälle (§ 19 NÖ SAG) zu beantragen.
Die Formulare stehen auf der Homepage des Landes NÖ unter
https://www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/NOE_Sozialhilfe_Ausfuehrungsgesetz.html
zur Verfügung.
Zuständig