Wasserabgaben und -gebühren

Wasseranschlussabgabe

Die Wasseranschlussabgabe ist eine einmalige Abgabe, die von der Gemeinde nach Montage des Wasserzählers vorgeschrieben wird.

Grundlage für die Vorschreibung der Wasseranschlussabgabe ist das NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978. Dieses sieht vor, dass für die Berechnung das größtmöglich angeschlossene Geschoß sowie die weiteren angeschlossenen Geschoße des Gebäudes und ein Anteil der unbebauten Fläche des Grundstückes herangezogen wird.

Ändert sich die ursprüngliche Berechnungsfläche für die Wasseranschlussabgabe z.B. durch einen Zubau, dann ist der Bauwerber verpflichtet, dies der Baubehörde zu melden und es wird eine Ergänzung zur Wasseranschlussabgabe fällig.

Für eine genaue Erläuterung steht ihnen das Bauamt gerne zur Verfügung.