Mit der Nutzung der Hundeauslaufzone erklärst du dich mit den folgenden Regeln einverstanden!Das Betreten der Hundeauslaufzone erfolgt auf eigene Gefahr! Die Gemeinde übernimmt keinerlei Haftung für Mensch, Hund und andere Schäden. Eltern haften für ihre Kinder!
Öffnungszeiten von 8.00 – 21.00 Uhr sind ausnahmslos einzuhalten. Platzsperrungen für Mäharbeiten, Workshops oder ähnliches werden rechtzeitig in der Schautafel bekanntgegeben!
Wir ersuchen euch, den Platz im eigenen Interesse sauber zu halten – etwaigen Abfall bitte in die vorgesehenen Müllbehältnisse entsorgen. Zigarettenreste sind hochgiftig und dürfen nicht unbedacht am Platz entsorgt werden! Für das Entfernen von Hundekot stehen bei jedem Eingang Sackerlspender zur Verfügung.
Wertschätzender und respektvoller Umgang gegenüber Menschen, sowie fremden und eigenen Hunden sind Voraussetzung für die Benutzung dieses Platzes. Die Verwendung sämtlicher Hilfsmittel und Methoden, die zur Ausübung von Zwang eingesetzt werden könnten sind nicht erlaubt (z.B. Stachelhalsbänder, Halsbänder auf Zug, ….)
Die Hunde und deren Verhaltensweisen sind stetig im Auge zu behalten, sodass sie im Zweifelsfall sofort aus der Situation geführt werden können, um Konflikte und Raufereien zu vermeiden! Jeder Hundehalter hat seinem Hund gegenüber eine Aufsichtspflicht zu leisten! Futter und Spielzeuge bringen ein erhöhtes Konfliktpotential mit sich – daher sollten diese nur sehr kontrolliert eingesetzt werden.
Für die Benutzung der Hundeauslaufzone muss der Hund ausreichend geimpft, entwurmt und entfloht sein! Kranke Hunde (Durchfall, Zwingerhusten, etc.) dürfen sich bis zu ihrer Genesung nicht am Platz aufhalten!
Aus Rücksicht auf Rüden sind läufige Hündinnen bitte nicht in die Hundeauslaufzone zu führen.
Die Hundeauslaufzone ist in zwei Bereiche unterteilt. Angsthunde, bereits auffällige Hunde und Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential haben so die Möglichkeit den separierten eingezäunten Platz zu nutzen! Vor dem Betreten der beiden Plätze ist es erforderlich, mit den Hundehaltern, die sich schon auf dem Platz befinden, Kontakt aufzunehmen. Auf keinen Fall darf das Tor geöffnet und der Hund einfach auf den Platz gelassen werden. Ein Beschnuppern der Hunde durch den Zaun wird empfohlen!
Spiel- und Sportgeräte, sowie die Nasenhütte dürfen und sollen benutzt werden – ein verantwortungsvoller Umgang damit wird vorausgesetzt! Natürlich kann etwas zu Bruch gehen – dies bitte unbedingt der Gemeinde melden (02277/2209/DW 11). Eine gültige Hundehaftpflichtversicherung wird bei der Benutzung des Platzes vorausgesetzt! Mutwillige oder forcierte Beschädigung wird umgehend zur Anzeige gebracht!
Kinder unter 16 Jahren dürfen mit ihren Hunden die Hundeauslaufzone nicht alleine benutzen! Bitte beachten Sie – wenn Kinder mitkommen – nicht alle Hunde sind kinderfreundlich!
Die Hundeauslaufzone ist KEIN Kinderspielplatz!