Gemeindeförderungen | Leistungen

BABYPAKET

Als Willkommensgeschenk für unsere neuen Erdenbürger_innen
Nähere Informationen:
Standesamt

SCHULSTARTBOXEN

Alle Taferlklassler bekommen eine Jausenbox und einen Gutschein über 100,- Euro, der im Bürgerservice des Gemeindeamtes gegen Zwentendorfer Einkaufsgutscheine eingetauscht werden kann. Einst eine Aktion des Landes NÖ wird die "Schulstart-Box" in Zwentendorf weitergeführt, um die Eltern in dieser "kostenintensiven" Schulstartzeit zu unterstützen. Die Kosten werden von der Marktgemeinde Zwentendorf getragen.

HAUSHALTSZULAGE

Rückvergütung von Kanal- und Müllgebühren für BezieherInnen eines Mindesteinkommens. Es gelten die Einkommensgrenzen analog zu den Einkommensgrenzen des NÖ-Heizkostenzuschusses der NÖ-Landesregierung. Hier geht es zum Antragsformular zum Download.
Nähere Informationen: Hr. Christian Richter

HEIZKOSTENZUSCHUSS

Kann von BezieherInnen eines Mindesteinkommens geltend gemacht werden. Es gelten die Einkommensgrenzen analog zu den Einkommensgrenzen des NÖ-Heizkostenzuschusses der NÖ-Landesregierung.
Nähere Informationen: Hr. Christian Richter

LEHRLINGSFÖRDERUNG

Gewerbebetriebe und Unternehmen, die im Gemeindegebiet angesiedelt sind, bekommen die Möglichkeit für die von ihnen ausgebildeten Lehrlinge um Lehrlingsförderung bei der Gemeinde anzusuchen.
Die Lehrlingsförderung ist jener Betrag, den der Betrieb während des ganzen Jahres als Kommunalsteuer von den Lohnkosten des Lehrlings an die Gemeinde abzuführen hat.
Um die Förderung kann im Nachhinein ab Ende eines Kalenderjahres (bis spätestens 31. März d. Folgejahres) mittels Antragsformular angesucht werden. Hier geht es zum Antragsformular zum Download.
Nähere Informationen: Buchhaltung

MOBILITÄTSZUSCHUSS

Was wird gefördert: Gefördert wird die Anschaffung einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Netzkarten, Klima-Ticket, etc…) mittels einmaligem Zuschuss zum Kaufpreis.
Wer wird gefördert: Gefördert werden alle unselbständig erwerbstätigen Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet und zum Zeitpunkt des Förderansuchens Ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Zwentendorf haben.
Förderhöhe: Der einmalige Zuschuss beträgt bis zu 10% der Kosten der Jahreskarte, maximal jedoch € 100,-. Der Zuschuss wird je nach Einkommen gestaffelt vergeben. Bis zu einem Netto-Jahreseinkommen von € 20.000,- wird der volle Förderbetrag gewährt (100%). Die Berechnungsbasis für das Jahreseinkommen gilt die Ziffer 245 (steuerpflichtige Bezüge) aus der Arbeitnehmerveranlagung (L16). Der Förderbetrag verringert sich um jeweils einen Prozentpunkt pro volle € 1.000,- höherem Einkommen. Bei einem Jahreseinkommen über € 30.000,- kann keine Förderung in Anspruch genommen werden.
Beispiele: Nettoeinkommen € 18.900,- ergibt volle Förderhöhe von 10% (max. € 100,-); Nettoeinkommen € 22.400,- ergibt eine Förderhöhe von 8% (max. € 80,-); Nettoeinkommen € 26.700,- ergibt eine Förderhöhe von 4% (max. € 40,-); Nettoeinkommen € 28.300,- ergibt eine Förderhöhe von 2% (max. € 20,-); Nettoeinkommen € 31.800,- ergibt keine Förderung, da über der Einkommensgrenze! Hier geht es zum Antragsformular zum Download.

SOZIALZUSCHUSS

für die BewohnerInnen im Sozialzentrum.
Nähere Informationen: Amtsleitung

UMWELTFÖRDERUNG

Wärmepumpenanlage, Solaranlage, Fernwärme, Pellets-Heizung, Photovoltaik-Anlagen, Stromspeicher für Photovoltaik-Anlagen
Umweltförderung_RL_Stand_24.05.2023.pdf herunterladen (0.16 MB)
Nähere Informationen: Bauamt

WOHNBAUFÖRDERUNG

Die Wohnbauförderung ist eine Förderung zur Errichtung von Wohnhäusern mit höchstens zwei Wohnhäusern in Form von Reduktion der Aufschließungsabgabe. Diese Förderung wird einmalig gewährt und ist grundstücksbezogen.
30 % Ermäßigung der Aufschließungsabgabe für alle und weitere 10 % pro Kind. Gefördert werden max. 700 m². Voraussetzung ist die Meldung des Hauptwohnsitzes spätestens bei Bezug des Hauses.
Nähere Informationen:  Bauamt